Schnelle Hilfe

Überweisung

Sie haben eine Überweisung?

  • Vereinbaren Sie so bald wie möglich einen Termin bei Kommedico, um sicherzustellen, dass Sie zeitnah behandelt werden können. Termine können je nach Auslastung variieren, daher ist es ratsam, frühzeitig Kontakt aufzunehmen.
  • Stellen Sie sicher, dass Sie zum Zeitpunkt Ihrer Behandlung einen gültigen Nachweis über Ihre Versicherung vorlegen können. Dies kann in Form einer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) oder eines anderen Versicherungsnachweises erfolgen.
  • Bringen Sie alle relevanten medizinischen Unterlagen und Berichte von Ihrem externen Arzt mit, damit das Team von Kommedico eine umfassende Behandlung planen kann.
  • Teilen Sie dem Team von Kommedico alle relevanten Informationen über Ihren Gesundheitszustand mit, einschließlich Ihrer aktuellen Beschwerden, medizinischen Vorgeschichte und etwaiger Medikation.
  • Zögern Sie nicht, Fragen zu Ihrer Behandlung oder dem Ablauf des Besuchs bei Kommedico zu stellen. Das Team steht Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen zu helfen.

Wie lange ist eine ärztliche Überweisung gültig?

Normalerweise werden Überweisungen für das laufende Quartal ausgestellt, das heißt, sie sind bis zum Ende des jeweiligen Quartals gültig. Doch da Termine bei Fachärzten oft nicht sofort verfügbar sind, können Überweisungen auch im darauf folgenden Quartal verwendet werden. Dies gilt insbesondere, wenn eine Behandlung nicht innerhalb des ursprünglichen Quartals abgeschlossen werden kann. In einem solchen Fall ist es nicht erforderlich, einen neuen Überweisungsschein vorzulegen.

Allerdings ist es wichtig, dass der oder die Versicherte zum Zeitpunkt der Behandlung einen gültigen Nachweis über seine oder ihre Versicherung vorlegen kann, sei es in Form einer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) oder eines anderen Versicherungsnachweises vom zuständigen Kostenträger.

Diese Regelung wurde von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung in einer Ergänzung der „Vordruckerläuterungen zum Überweisungsschein“ verbindlich festgelegt, die seit dem 1. Oktober 2019 in Kraft ist.

Sind Sie  auf Hilfe angewiesen?

Sollten Sie Hilfe benötigen (z.B. Rollstuhl, Gehwagen, usw.) könen sie das bereits im Vorraus ankündigen. Unser Personal wird Sie dann gerne am Eingang empfangen.

Bitte machen Sie genaue Angaben!
Jede Person, die Ihre Informationen in der Praxis oder im Krankenhaus aufnimmt, ist zur Schweigepflicht verpflichtet. Bitte verschweigen Sie keinen Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenkonsum sowie andere Erkrankungen, wenn Sie danach gefragt werden, da dies zu schwerwiegenden Komplikationen oder sogar zu einer Fehldiagnose führen kann.