Hinweis­geber­schutz­gesetz

 

Das Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern (Hinweisgeberschutzgesetz, HinSchG) schafft einen rechtlichen Rahmen für den Schutz von natürlichen Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße gegen die in § 2 HinSchG näher bezeichneten Gesetze und Rechtsvorschriften erlangt haben, und diese an die nach dem HinSchG vorgesehenen Meldestellen melden oder offenlegen.

 

Meldekanäle der internen Meldestelle, an die Sie Ihre Hinweise übermitteln können:

Meldekanäle der internen Meldestelle:

Katharina Neuhauser
Bahnhofstraße 18
83278 Traunstein
Telefon +49 (0)861-90 999 80
hinweis-kommedico@web.de

Wer kann sich an die interne Meldestelle wenden?

Die Meldestelle steht jeder hinweisgebenden Person zur Verfügung, d.h. jeder natürlichen Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt hat.

Welche Verstöße können gemeldet werden?

Gemeldet werden können alle Verstöße gegen die in § 2 HinSchG genannten Gesetze und Rechtsvorschriften.

Wie soll die Meldung formuliert sein und auf welchem Weg kann man sie abgeben.

Bitte formulieren Sie Ihren Hinweis so präzise wie möglich. Geben Sie an, worum es genau geht und ob Personen daran beteiligt sind. Teilen Sie uns den Zeitpunkt des Vorfalls mit oder wann Ihnen der Vorfall aufgefallen ist.

Wir stellen verschiedene Kanäle zur Verfügung, um Ihre Beschwerde entgegenzunehmen. Sie können das bereitgestellte Formular nutzen, uns eine E-Mail schreiben, anrufen oder einen Brief verfassen. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unten.

Möchten Sie Ihren Hinweis anonym übermitteln, nutzen Sie bitte das bereitgestellte Hinweisformular und geben Sie keine persönlichen Kontaktdaten an. Alternativ besteht die Möglichkeit, anonym einen Brief an die Beschwerdestelle zu senden. Die Kontaktdaten finden Sie am Ende der Seite.

Was passiert mit den Hinweisen?

Nach Eingang der Meldung wird von der internen Stelle das im HinSchG vorgeschrieben Verfahren eigeleitet und durchgeführt.

Möchten Sie einen Hinweis geben, haben Sie die Möglichkeit, dies nach eigenem Ermessen entweder an eine externe Meldestelle oder an unsere interne Meldestelle zu tun, und zwar über die dort etablierten Meldekanäle. Dies kann mündlich per Telefon oder auf andere Weise der Sprachübermittlung erfolgen. Alternativ können Sie den Hinweis auch schriftlich übermitteln. Nutzen Sie dafür das bereitgestellte Formular am Ende dieser Seite, die angegebene E-Mail-Adresse der Meldestelle oder einen anderen Übermittlungsweg, wie beispielsweise den Versand eines Briefs an die Meldestelle. Ihre Hinweise können auch anonym an die interne Meldestelle übermittelt werden. Alle relevanten Kontaktdaten der internen Meldestelle sind im Anschluss aufgeführt.

Kontakt:

Katharina Neuhauser
Interne Meldestelle
Bahnhofstraße 18
83278 Traunstein
Telefon +49 (0)861-90 999 80
hinweis-kommedico@web.de